Vorwort: Aller hier gezeigten Aufnahmen von Flugzeugen dienen lediglich als Beispiel und haben keinen Bezug zum aktuell geschilderten Fall!
Kürzlich wurden wir von einem Piloten
um etwas Schulung auf seinem Gerät gebeten. Er hatte vor über 25 Jahren den
UL-Schein auf einer C42 gemacht, danach nur etwas Trike geflogen und wollte
jetzt wieder einsteigen. Auf Luftfahrtmessen werden die schnittigen
Reisemaschinen perfekt in Szene gesetzt und jedem noch so unerfahrenen
Luftsportgeräteführer als mal-eben-einfach-zu-fliegen verkauft.
Unser Pilot hatte gleich mit einem einschneidenden Ereignis seinen
Einstand in die wieder neu entdeckte UL-Fliegerei gegeben: Nach einer wohl
nicht ganz so positiv verlaufenen Einweisung auf sein neues Gerät, bekam er
trotzdem den Übungsflug bestätigt. Trotz des Hinweises seines Lehrers noch etwas Übung zu
benötigen, machte er sich auf die Reise gen Heimat - alles 100%ig legal, denn die Verbände setzen ja seit eh und je auf souveränes eigenverantwortliches Handeln und
weniger auf Bevormundung. An seiner neuen Homebase machte er einige Anflüge und
bekam die Maschine nicht richtig gelandet.... kam viel zu hoch rein, fing in
Bodennähe an zu pumpen. Der zufällig am Platz anwesende Fluglehrer sprach
ihn dann runter. Leider reichte die Einsicht nur soweit, der Empfehlung zu folgen, sich mal mit uns in
Verbindung zu setzen... im Gespräch haben wir viele Defizite feststellen dürfen, die uns die Haare zu Berge stehen liessen: Seitenruder wurde mit Querruder verwechselt, ziehen mit drücken... beim maximalen Startgewicht wurde sich aber informiert und mündliche Aussagen zitiert, dass es kein Thema sei mit 600kg auf die Reise zu gehen. Als wir auf den Schwerpunkt und Wägebericht zu sprechen kamen, ging das Wissen erneut wieder gen Null. Das Geschehene war schnell vergessen und unser dringender Rat, sich
nochmal in vielen Dingen an die örtliche Flugschule zu wenden, Grundwissen und Grundfertigkeiten aufzubauen, fand kein Gehör.
Nachtrag: Leider haben die Selbstversuche nicht lange angehalten und ihren Tribut gefordert. Bei einer misslungenen Landung wurde die Maschine stark beschädigt. Der Pilot ist zum Glück ohne Verletzungen davon gekommen.
Was
läuft in diesem System schief? Die Kombination ungeübter Pilot nach langer
Pause auf schnellem Reise-UL ist eine sehr brisante Mischung... dazu noch mit einer
Maschine die ihre Tücken hat, um "Tonnen" zu schwer ist und die nach seinen
Angaben schon beim Probeflug in der Platzrunde ein "Motorproblemchen"
hatte ... die perfekte Fehlerkette
Nur selten wird beim Kauf auf den
eigenen Anspruch eines leicht zu fliegenden Musters für den Einstieg geachtet,
als auf andere Komponenten. Für unseren Interessenten waren Kabinenbreite, Frachtraum (?) und Reise über 200km/h
ausschlaggebend. Auch die im Vergleich zu anderen Maschinen doch schlechte
Verarbeitung rücken bei diesen Aspekten in den Hintergrund.
Der überdimensionierte Gepäckraum
lässt den Piloten vermuten, damit auf die große Reise gehen zu können. Die Angaben auf der Webseite des
Herstellers versprechen mit 275kg Leergewicht wahre Wunder an Zuladung ... also
nichts liegt näher, als sich so eine Maschine zu kaufen.
Mit der stolzen Zuladung von knapp
200kg im Hinterkopf, wird sich der recht großen Frachtraum der Maschine
angeschaut. Schnell werden Pläne gesponnen, hier zwei Elektroscooter mit 45kg(!) Gewicht einzuladen, um
gemeinsam mit seiner Ehefrau auf Nordsee-Tour zu gehen.
Wieso sind wir es, die dem Piloten
seine Seifenblase platzen lassen und ihn auf den harten Boden der Realität zurückholen müssen? Wieso ist
es nicht der Hersteller, Musterbetreuer, Verkäufer oder auch Einweiser die ihm die Fakten auf den Tisch legen? Keiner ist
zuvor mal mit ihm das Handbuch, die L-Akte und schon gar nicht den Wägebericht
durchgegangen und hat ihn mal dezent auf eine Schwerpunktsberechnung aufmerksam
gemacht. Diese Heute für ein High-End-UL notwendigen Basics werden in der
Ausbildung zum Luftsportgeräteführer nicht zwingend geschult noch abgeprüft.
Noch heute wissen wir, dass selbst so mancher UL-Fluglehrer, Ausbildungsleiter
und auch Prüfer Klasse 5 nicht in der Lage ist diese Berechnung sattelfest durchzuführen.
Welche Folgen dies hat, zeigen wir an diesem Beispiel:
Erstmal zum Handbuch: hier ist die Einschränkung von
maximal 20kg Gepäck nur bei vollen Tank zu ersehen. Weiter wird geschrieben,
dass bei Einhaltung der Minimal-/Maximalgewichte der Schwerpunkt in Limits
bleibt.
So weit so gut und ließt sich auf dem Papier eigentlich
super ... 20kg Gepäck, das sollte für 2 Leute reichen ... " … „und wenn es
doch mal etwas mehr ist, macht doch sicherlich auch nichts - ist doch so wie
bei den 472,5kg", waren seine Worte. Die Folgen eines hecklastigen Fliegers, waren ihm gänzlich unbekannt, ebenso Begriffe wie Flachtrudeln etc.
Auch das Leergewicht laut Handbuch
lässt darauf hoffen den Flieger halbwegs in nutzbaren Gewichtsgrenzen zu
bewegen. Allerdings liegt dieses weit über den 275kg, die noch auf der Webseite
zu sehen waren.... "sind halt noch mal 20kg weniger... aber Hauptsache die
"2" steht vorne beim Leergewicht" ... "bloß nicht die 300kg-Grenze
knacken, komme was wolle..."
Die Ausstattung der aktuellen
Maschine hat außer einem ELT (2kg) und Transponder (1,5kg) KEINERLEI
zusätzliche Extras als die der Classic-Ausstattung, auf die sich das Handbuch
bezieht.
Nun aber zur Schwerpunktsberechnung aus dem Handbuch: Dort wird in
der Beispielrechnung schon mal mit 311kg gerechnet, also noch mal knapp 20kg
über den Angaben ein paar Seiten zuvor. Dafür ist die Berechnung
aber "straight-forward" und auch für den Laien einfach zu umreißen. Selbst
bei der Bestimmung des Leergewichtsschwerpunkts, wird sich nicht in
unübersichtlichen Formeln verloren und auch die Weight&Balance Berechung für den Piloten ist in einer simplen Tabelle
gehalten. Erst recht ein Prüfer Klasse 5 sollte aus dieser Skizze die richtigen
Hebelarme herauslesen können und eine sattelfeste Berechung durchführen können.
Wer erkennt aber hier bereits den Fehler im Handbuch?
50,8kg * 1000mm sind??? --> 50.800kg*mm und NICHT 50,800kg*mm!
720,028kg*mm / 311,2kg sind doch 2,313mm???
Mehr dazu später.
Von den Verbänden zur Vermeidung von Fehlern die Hand gereicht:
Um nur mit positiven Werten
rechnen zu müssen, wurden die Momente nicht auf den Bezugspunkt (BP) bezogen,
sondern auf eine Bezugsebene (BE) 2m vor dem BP. Ist die Distanz BE-Haupträder
2570mm und BE-Bugrad 1000mm, wird wohl Jeder zustimmen können, dass der Abstand
Bugrad-Haupträder 1570mm ist. Wenn der Abstand BE-Haupträder 2570mm sind und
der Abstand BE-BP 2000mmm, wird man doch zu dem Schluss kommen, dass die
Haupträder 570mm hinter dem BP liegen. Gleiche Rechung mit dem Bugrad, das
genau 1000mm vor dem BP liegt. Diese Werte sollte sich der Prüfer, wenn
überhaupt, aus dem Handbuch holen und nicht aus einem Wägebericht mit anderen Berechnungsgrundlagen aus den Jahren
zuvor!
Will er es wirklich richtig machen, sollte er die
Hebelarme ausmessen. Wie das geht, sollte er zu seiner Qualifikation als Prüfer
gelernt haben.
Der aktuelle Wägeberich macht
das wahre Ausmaß erkennbar. Stolze 339kg Leergewicht!!! Wie kann eine Maschine
in annähernd Basisausstattung so schwer sein, die zuvor mit 275kg vermarktet
wurde und keinerlei Extras ausser einem Transponder und ELT eingebaut hat? Das
sind 64kg über dem Soll-Wert aus der Reklame! Es bleiben nur noch 133,5kg an
Zuladung. Das reicht noch nicht mal um alleine mit vollem Tank zu fliegen! Seitens des Musterbetreuers soll
angeblich gesagt worden sein, dass dieser Maschine im Zuge der 600kg-Auflastung
selbstredend dieses höhere Abfluggewicht zu Teil wird. In unseren Augen wurde hier etwas
zu blauäugig gekauft...
Nun kommen wir aber mal zu den Hebelarmen aus
vorangegangenem Handbuch-Auszug: Wenn wir in der Berechnung mit einer
Bezugsebene von 2000mm vor dem Bezugspunkt arbeiten, dann kann der Hebelarm zu
einem Punkt, der hinter dem BP liegt, auf keinen Fall kleiner als dieser Wert
sein. Hier wurde mit komplett falschen Werten gerechnet und auch ein genauso
falsches Ergebnis geliefert.
Setzt man die gemessenen
Auflagergewichte der Räder (diese basieren ja auf einer Messung mittels Waagen
und sollten korrekt sein) in die Tabelle des Handbuchs, kommt man zu einem
Ergebnis was auch annähernd den Angaben aus dem Handbuch entspricht. Auch die
allgemein gebräuchliche Formel zur Wägung:
((HauptfahrwerksGewicht/Gesamtgewicht) x Radstand) - Abstand BugradZuBP) ...
((292kg / 339kg) x 1570mm) - 1000mm) = 352mm ... gleiches Ergebnis
Auf jeden Fall ist das ein signifikanter Unterschied zu dem
offiziellen Wägebericht, der 489mm als Leergewichtsschwerpunkt dem Piloten an
die Hand gibt - vom negativen Vorzeichen mal ganz abgesehen.
Eigentlich hätte dieser markante Unterschied beim
Vergleichen des vorangegangenen Wägeberichts auffallen müssen (489,3mm zu
281,99mm).
Dazu muss man wissen, dass diese Berechnung damals noch eine andere Grundlage hatte und
der Schwerpunkt nicht mittels Bezugsebene sondern rein mit den Abstand
zwischen den Haupt/Bugfahrwerk und dem Bugrad zum Bezugspunkt
(TragflächenVorderkante) berechnet wurde. Das Endergebnis sollte aber das gleiche sein --> die Lage des Schwerpunkts bezogen auf
den BP. Aber auch in diesem Wägebericht wurde der Abstand falsch aus dem
Handbuch entnommen, oder besser gesagt, falsch ausgemessen. Beträgt der Abstand
zwischen den Fahrwerken 1570mm und Bugrad-BP genau 1000mm. Setzt man diese
Werte in die Formel: ((293 x 1570) / 339,9) - 1000 = 353,36mm ... dieser
differiert doch um einiges zu den ermittelten 281,99mm. Der Unterschied kommt durch den Abstand Bugrad-Bezugspunkt von 1080mm anstatt 1000mm und dem Abstand Bezugspunkt-Haupträder 500mm anstatt 570mm zustande. Beides liegt weiter vorne und erzeugt damit eie vermeintliche Kopflastigkeit. Wurde hier vielleicht die Geometrie falsch vermessen?
Anscheinend hat hier der Prüfer Klasse 5 nicht
das Handbuch zu Rate gezogen um wenigstens mal zu schauen in welcher
Größenordnung der Leergewichtsschwerpunkt liegen muss.
Berechnet nun der Pilot mit diesem
falschen Leergewichtsschwerpunkt aus dem offiziellen Wägebericht sein
Weight&Balance, kommt er zu keinem sonderlich auffälligen oder gar
bedenklichen Ergebnis. Trotz vollem Tank und Maximalbeladung im Gepäckraum,
bleibt der Schwerpunkt satt in definierten Grenzen.... 406mm zu maximal
zulässigen 427mm.
Er wird sich mit diesem fehlerhaften Wägebericht
bestätigt fühlen sogar noch mehr Hinten einladen zu können ... um irgend wann
mal schmerzlich die Auswirkungen einer Schwerpunktrücklage zu erfahren.
Setzt man aber nun Leergewichtsschwerpunkt aus der
korrekten Schwergewichtsbestimmung in seiner Berechnung ein, kommt
man zu einem komplett anderen Ergebnis --> Der Schwerpunkt liegt bei 2
Personen + vollen Tank + 20kg Gepäck weit aus dem Limit.
Auch ohne Gepäck liegt man mit vollen
Tank am hinteren Limit
Einzig durch reduzieren der Tankmenge
ist man in der Lage Gepäck mitzunehmen
Fliegt man alleine und denkt mit
vollem Tank und Gepäck fliegen zu können, sieht das Ergebnis noch fataler aus.
Einzig mit nur halb-vollem Tank zu
fliegen bewegt den Schwerpunkt in zulässige Grenzen. Auch ist hier das
zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten.
Nur wer kauft sich eine Reisemaschine um nur 1,5 - 2
Stunden Reichweite zu haben?
Einzige Lösung alleine mit vollem
Tank und Gepäck fliegen zu können, ist dieses auf den rechten Sitz zu laden.
Standard Szenario: Pilot + Ehefrau
ohne Gepäck. Selbst hier bewegt man sich bei der Maschine leicht über der
hinteren Schwerpunktsgrenze.
Differenzen in der
Schwerpunktsbestimmung haben nicht selten schon zu fatalen Unfällen geführt.
Wen wird es wundern, wenn all das was zugeladen wird Hinten rein kommt ...
Sprit, Gepäck und sogar die Rettung. Irgendwann kippt das System.
Nachdem sich der DAeC nun der Sache
angenommen hat und durchaus die Widersprüche in der Schwerpunktsberechnung
bestätigen konnte, alles mal "aufrollen" möchte, kommen wir zu einer
weiteren interessanten Frage: Wie kann es sein, dass die Maschine ohne große
Extras mit 340kg Leergewicht auf den Waagen eines Herstellers steht? Hersteller, genau, denn das hohe Gewicht kommt nicht in etwa durch private Einbauten zustande. Eigentlich war außer Funk,
Transponder und ELT nichts weiter verbaut ... meint man. Wir mussten echt staunen zu sehen, was bei manchen Herstellern
als <Zusatzausrüstung> gilt. Dort sind Dinge wie ein Propeller
aufgeführt... nicht etwa ein Constant Speed mit Verstellregler. Auch die
Rettung wird noch mal mit 5kg verbucht, obwohl für UL vorgeschrieben. Das
Funkgerät ist auch ein Zusatz den man sonst nicht braucht? Das Doppelsteuer und
Fluglehrerinstrument (was immer das auch ist) treibt das Gewicht in Höhen, bei
denen die Maschine die Zulassung als Ausbildungsmaschine verliert. Die
Zusatzkraftstoffpumpe, die wenn mal nicht in Betrieb zu den Motoraussetzern im Anflug geführt
hatte, nun aber tunlichst im Dauerbetrieb laufen soll - Zusatz? Hier wird sogar der
Lack gerechnet... wir reden nicht von einer Sonderlackierung, sondern von stink
normalen Lack damit man das nackte Gewebe nicht sieht. Was wohl mit entfernbare
Kabinenhaube gemeint ist??? Doch nicht etwa die Türen? Sogar der Stoff auf den
Sitzen, damit man nicht auf der Planke sitzt--> Zusatz! Zum Schluss noch die
Radverkleidungen... So ist es natürlich einfach, einen Flieger in der
Grundausstattung unter 300kg zu vermarkten,... wenn am Ende alles was den
Rohbau übersteigt als Zusatz gilt...
Wie man sieht, sollte man Dinge
kritisch beleuchten und auf Plausibilität prüfen. Nachfragen beim Verband haben
nicht unbedingt Klarheit gebracht. Dass die Leergewichtsschwerpunkte von einer
Wägung zur nächsten Welten auseinender liegen scheint aber offensichtlich und
wird nachgeprüft.
Durch genau solche Fälle kommt es
aber zu einer Verkettung von Umständen ... untrainierter Pilot der sich selbst
überschätzt ... auf anspruchsvollem Gerät ... keine vernünftige Einweisung …
fraglicher technische Zustand (Motoraussetzer) … Schwerpunkt aus dem Limit ...
jetzt muss nur noch etwas seine Aufmerksamkeit stören … oder ein weiteres Glied
in der Fehlerkette hinzukommen…
Das Drama nimmt kein Ende: Heute ist uns von einem baugleichen Muster erneut ein
Wägebericht in die Hände gefallen, der um so fragwürdiger als die letzten
beiden ist... Auffällig hier ist, dass es sich zwar um das gleiche Muster
handelt, aber um einen anderen Flieger, der Ort der Wägung aber der Gleiche
ist... vielleicht sogar der gleiche Betrieb oder gar der gleiche
"Prüfer" sein Treiben fortgesetzt hat.
Eigentlich sollte selbst ein Schüler, der
die 4 Grundrechenarten beherrsch, mit der Berechnung eines
Leergewichtsschwerpunkts entsprechend Handbuch klar kommen.
Selbst wenn nicht, sollte jeden Prüfer, Fluglehrer und selbst den Piloten doch das mehr als
fragwürdige Ergebnis wachrütteln --> entsprechend Eintrag soll der
Leergewichtsschwerpunkt ganze 23 Meter (!) hinter dem Bezugspunkt, also der
Flügelvorderkante, liegen. Anscheinend hat der UL-Prüfer nicht verstanden, wozu so ein Wägebericht da ist.
Dieser dient dem Piloten dazu, einen Fluggewichtsschwerpunkt für
unterschiedliche Beladungszustände zu erstellen - zu bestimmen ob sein Flugzeug mit dieser Beladung im Gleichgewicht ist. Mit dem Wert von 2302,81cm
kann man rein garnichts anfangen oder gar Berechnungen anstellen - zumal dieser sowieso verkehrt ist. Liest man
das Handbuch des Fliegers oder hat sonst irgendwie begriffen worum es bei
dem Thema Schwerpunkt geht, sollte man wissen, dass sich der Schwerpunkt bei den meisten
ULs um die 30cm hinter dem Bezugspunkt, also wie üblich hinter der
Tragflügelnase, befindet (übliche Flächentiefe ist um die 100-120cm, davon
1/3). Nur mit einem Wert in dieser Größenordnung kann ich überhaupt weiterführende
Berechnungen anstellen.
Was aber noch mehr verwundert: All diese Wägeberichte gehen den Verbänden im
Rahmen der Jahresnachprüfung zu ... wieso fällt dort niemand der Fehler auf,
wenn ein Wert von 2300cm angegeben wird, wo sonst vielleicht 30cm stehen? 1. Fehler!
Nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen
... oder zumindest wissen um welche Maßeinheit es sich handelt. Zur Erinnerung: Damit man nur mit positiven Werten rechnen muss,
wurde ausschließlich zur Berechnung des Leergewichtsschwerpunkts eine
Bezugsebene 2000mm vor den Bezugspunkt gelegt. Anscheinend ist man sich bei den
Verbänden der Gehirnakrobatik mancher Leute bewusst und versucht mit dieser Vereinfachung Rechenfehlern Einhalt zu bieten. In diesem Fall
leider ohne Erfolg. Anstatt mm wurde mit cm gerechnet ... was aber
grundsätzlich noch nicht zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis geführt hat. Wie zuvor schon erwähnt, wurde selbst im Handbuch des
Herstellers mit den Einheiten Schindluder betrieben: 130,8kg * 2570mm =
336.156 kg*mm und NICHT 336,156! In der Endrechnung ergeben dann auch NICHT
720,028kg*mm / 311,2kg = 2313,71mm sondern 2,313mm. Im Handbuch haben sich zwei "falsche Fehler"
gegeneinander aufgerechnet und somit zum richtigen Ergebnis geführt. Leider hat das im realen
Leben nicht funktioniert. 2. Fehler
Thema Bezugsebene: wo am Anfang
2000mm zur Vereinfachung draufgezählt wurden, muss man diese natürlich am Ende
wieder abziehen - LOGISCH!
Das wurde leider versäumt und stattdessen ein nicht
nachvollziehbarer Wert von 11,4 abgezogen. Stammen die 11,4 vielleicht von den nachträglich
eingetragenen Wert von 11,3kg für Ausrüstungsmassen? Das wäre dann nochmal grund-unverständlich, will man
hier einen Hebelarm und kein Gewicht
berechnen.
Fast, aber auch nur fast, hätte man trotz der
ganzen Fauxpas das richtige Ergebnis gehabt .. wenn man eben die 2000mm
(Abstand Bezugsebene-Bezugspunkt) und nicht 11,4 abgezogen hätte.
3. Fehler
Vergleicht man das Handbuch mit dem
Wägebericht, ähneln sich die Zahlen doch schon sehr.
Lediglich das Auflagergewicht Rechts ist um 0,4kg (!)
(den Dreck in den Rillen des Reifens) höher. Alle anderen Werte sind gleich! Wurde der Flieger ohne jegliche Toleranzen
so gebaut wie er im Handbuch als Beispielrechnung abgebildet wurde? Wie kann das denn sein - Zufall oder geniale
Ingenieurskunst? ...Oder einfach nur ein Wunschergebnis abgeschrieben? Zur Fahrwerksgeometrie: Es kommt immer mal vor, dass ein
Fahrwerk nicht exakt so auf den mm gefertigt oder montiert wurde. Aus diesem
Grunde wird der Flieger zur Wägung in waagerechter Position vermessen. Selbst
kleine Toleranzen in den Hebelarmen führen zu einem anderen Ergebnis.
Wie gravierend sich eine vielleicht falsch vermessene
Geometrie des Fahrwerks auswirken kann, sieht man in dem Beispiel des zuvor behandelten Fliegers: Der Abstand Bugrad zu Bezugspunkt sollen
laut Handbuch genau 1000mm betragen - hier sind es 1080mm. Das führt dazu, dass
das Bugrad (rechnerisch) 8cm weiter vorne angesiedelt ist und das
Auflagergewicht den berechneten Schwerpunkt um ein
beträchtliches Maß nach vorne verschiebt. Gleiches Verfahren beim Hauptfahrwerk, was eigentlich 570mm hinter dem Bezugspunkt liegen soll, aber in der Rechnung nur mit einen Abstand von 500mm berücksichtigt wird.
Der Radstand entspricht zwar mit 1580mm annähernd dem Wert von 1570mm aus dem Handbuch, ABER das Ganze ist um 7-8cm weiter nach vorne verschoben. Ursache hierfür könnte sein, dass der Flieger zur Wägung nicht genau in die Waagerechte gebracht wurde.
Damit bei der Vermessung keine Fehler passieren, hat der Hersteller einen Punkt am Rumpf definiert, an dem der Flieger genau ausgelevelt werden muss.
Manchmal wäre man echt besser beraten die Werte aus dem Handbuch zu übernehmen anstatt mit wohl falschen Hebelarmen eine ebenso falsche Berechnung mit nachhaltigen Folgen anzustellen. 282mm aktuell stehen 314mm aus dem
Handbuch gegenüber. Legt man jetzt die Handbuch-Geometrie mit den aktuellen Gewichten
zugrunde, ergibt sich sogar noch eine größere Differenz: 352mm stehen 282mm
gegenüber. Das sind ganze 7cm Unterschied oder eine Abweichung von fast 20-25%!
Bei einem zulässigen Schwerpunktsbereich der nur
8,7cm (340-427mm) oder eben auch diese 20-25% beträgt, ein gewaltiger Faktor. Die Abstände der Auflagerpunkte so genau als
möglich zu ermitteln, ist mindestens genauso wichtig, wie die Auflagergewichte
mittels geeichter Waagen zu bestimmen. Wie so oft wird beim UL aufgrund der alt bekannten
Gewichtsproblematik (für 600kg gebaut - aber nur für 472,5kg zugelassen) nicht
so genau aufs Gewicht geschaut. Wo man beim Gewicht vielleicht Luft hat, kann
man sich beim Schwerpunkt keine Fehler leisten.
Insbesondere bei großen und weit nach
Hinten ausladenenden Gepäckräumen ist eine Berechnung des Schwerpunkts von
essentieller Bedeutung und kann bei Nichtbeachtung nachhaltige Folgen haben.
Ist der Druckpunkt weit vom
Schwerpunkt entfernt, wirds gefährlich.
Aus diesem Grunde gibt es bei jedem Flieger ein vorderes
und hinteres Limit für diesen. Der Pilot sollte in der Lage sein, den Schwerpunkt zu
berechnen. Nur anhand eines korrekten Wägeberichts ist eine Bestimmung möglich.
Damit sowas nicht passiert
Zur Beruhigung: Viele Prüfer und auch die Leute in den Verbänden liefern einen guten Job ab, erstellen nachvollziehbare und für den Piloten anwendbare Wägeberichte Beispiel 1:
Beispiel 2:
Es liegt an uns, den Piloten und Haltern, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen um Mängel zu erkennen und anzumahnen.
Am Ende sind wir es die in der Maschine sitzen und mit den Fehlern anderer zurrechtkommen müssen.
In unserem heutigen Blog möchten wir uns einem
Dogma in der UL-Fliegerei widmen:
"Ein Autopilot entspricht nicht dem Sinn und Zweck eines Luftsportgeräts"
Im Editorial der letzten DULV-Ausgabe 02/2017 hat sich Jo
Konrad, der Vorsitzende des DULV, dem Thema „Selbststeuerungsanlagen“
angenommen, im fliegerischen Sprachgebrauch als „Autopilot (AP), bekannt.
Noch immer ist die Verwendung und auch der Einbau von Autopiloten in UL-Flugzeuge
- wohlgemerkt nur in Deutschland - strikt verboten. Die beiden deutschenVerbände, DULV und DAeC, haben bislang
die Meinung vertreten, dass ein Autopilot nicht dem Sinn und Zweck eines
Luftsportgerätes entspricht.
Die Verbände, sind das nicht diejenigen, die die Interessen
der zahlenden Mitglieder vertreten sollen? Sind es dann auch nicht die
Mitglieder, die den Sinn und Zweck eines Luftsportgerätes bestimmen und dafür
ihr Geld ausgeben?
Nun haben eine Hand voll UL-Hersteller, Musterbetreuer und
Vertreiber von Avionik einen Antrag beim BMVI, dem verantwortlichen Ministerium,
eingereicht. Diese Behörde wiederum hat die Verbände angehalten das Begehren zu prüfen,
ob Autopiloten in ULs zulassungsfähig wären.
Bei den Initiatoren dieses Vorstoßes haben die kritischen Ausführungen
des DULV-Vorsitzenden einen bleibenden Eindruck hinterlassen und eine Welle der
Empörung hervorgerufen.
Wir sehen das nicht ganz so dramatisch,
ganz im Gegenteil können wir in weiten Teilen seiner konstruktiven Kritik zustimmen.
Das sich dem Thema nicht verschlossen wird und hier eher der Weg
für den Einbau und die Verwendung eines Autopiloten geebnet werden soll, ist schon
in der Überschrift mit den Worten „Auf bestem Weg zum autonomen Fliegen“ zu
erkennen,
Allerdings wird auch angemerkt, dass so ein Fortschritt
bitteschön nicht mit einem (Zitat) „Wildwuchs“ angegangen werden sollte, sprich
jeder das macht was er persönlich glaubt richtig zu sein, ohne mal nach Links
und Rechts zu schauen.
Dieser Meinung sind wir auch!
Vorab noch ein paar generelle Wort zu diesem Thema und auch
im Allgemeinen:
Fliegerische Freiheit
oder Bevormundung?
In unserem Land scheint es Mode zu sein, den anderen bevormunden
zu müssen. Sei es Verkehrserziehung im Straßenverkehr, Flugverbote am Wochenende, restriktivestes Waffengesetz in der gesamten EU ... oder eben auch bei der
Ausübung seines Hobbys, hier die UL-Fliegerei.
Wer legt fest, was dem Sinn eines Luftsportgerätes
entspricht?
Wer legt überhaupt fest, was Luftsport ist?
Wer Legt fest, woran ein Pilot Spaß haben darf und woran nicht?
Verfolgt man die Diskussionen bezüglich AP in einschlägigen
Internetforen, reichen die Kritikpunkte von „ich will fliegen um zu fliegen“
bis hin zu „lustige Spielerei“.
Grade die, die die fliegerische Freiheit am meisten leben,
versuchen andere Piloten in ihrem Handeln einzuschränken und vorzuschreiben was
sie zu tun und zu lassen haben – das ist auch bei dem brand aktuellen Thema um
die 600kg deutlich zu spüren.
Natürlich sollte die freie fliegerische Entfaltung im UL-Bereich
auch seine Grenzen haben, die bei Kunstflug und Instrumentenflug deutlich
erreicht sind. Nicht nur der Pilot muss entsprechend trainiert sein, sondern
auch die Maschine muss in Dingen Ausstattung, Belastungsgrenzen und Prüfung den
Anforderungen genügen.
Werden hier genau Grenzen definiert, hat das weder etwas mit
Bevormundung zu tun, sondern mit Regeln, um den Piloten selbst und andere
Menschen am Boden und in der Luft zu schützen.
Geht es um Zusatzavionik und Auflastung, sollten die
Verbände aber doch eher dem folgen was sich der Großteil der Piloten wünscht
und nicht auf die Leute hören, die sorgenvoll am lautesten brüllen, im Versuch
die geliebte (Stein-)Zeit der fliegenden Gartenstühle mit aller Gewalt zu erhalten.
Was die große Masse wünscht, ist jedes Jahr sehr eindrucksvoll auf der
Luftfahrtmesser AERO zu sehen, wo die Hersteller den Kundenwünschen nachkommen.
Wären High-End-ULs, AP und EFIS nicht von der großen Masse gewünscht, würde
diese doch recht kostspielige Option auch nicht bei fast jedem Hersteller mit auf
der Liste stehen.
In der UL-Szene können wir uns glücklich schätzen ein großes
Spektrum an Fliegerei abzudecken. Es gibt Geräte von schnell bis langsam, mit
Glascockpit oder fast gar keinen Instrumenten. Drehflügler und Drachen – für
jeden sollte etwas dabei sein um seine fliegerische Freiheit zu finden.
Nun gibt es eben auch Technik affine Fliegerfreunde, die
Spaß im Umgang mit ausgefeilter Technik und eben auch am automatischen Fliegen
haben, Spaß daran den Flieger mittels komplexer Avionik zu steuern. Das hat
rein gar nichts damit zu tun, sich von einem Automaten fliegen zu lassen und im
Fluggeschehen außen vor zu sein, ganz im Gegenteil: Einen komplexen Autopiloten
richtig zu bedienen, um den Flieger das machen zu lassen was der Pilot auch
wünscht, ist eine Kunst und zeugt eher vom Verständnis seiner Maschine als vom
Gegenteil.
Ganz andere nutzen ihre Flieger als schnelles Verkehrsmittel, möchten sich
im Reiseflug entlasten, die Hände frei haben um ihre Aufgaben best möglich zu
erfüllen.
Die Linienfliegerei ist ohne AP kaum mehr denkbar. Anflüge bei schlechter
Sicht erfordern einen hohen Grad an „Automation“ – der Mensch hat die Aufgabe
das System richtig abzusetzen und zu überwachen. Hier hat der Pilot keine Wahl
außer den AP zu verwenden. Speziell aber im Reisflug trägt die automatische
Steuerung maßgeblich zur Entlastung der Piloten bei – längere Flüge wären kaum
ohne den „Knecht“ denkbar. Nicht anders geht des dem UL-Piloten, der längere
Strecken zurücklegen will. Monotones Kurs und Höhe zu halten zehrt an der
Konzentration des Freizeitfliegers gleichermaßen wie auch bei dem Linienpiloten
- wir sind alle nur Menschen.
Das Gesicht der Passagiere würden wir gerne sehen, wenn die Piloten auf dem
Weg auf die Kanaren einfach mal in Lisabon runtergehen um eine Erholungspause
einzulegen - so aber der Tenor des Editorials „…Zwischenlandungen und
Ruhepausen wären auch denkbar“.
Kurzum: wenn ein UL-Pilot gerne eine Strecke von fünf Stunden am Stück
fliegt, wieso soll er das nicht tun und dann einen AP verwenden dürfen? Zeugt
die Verwendung des Autopiloten auf Strecke vom Unvermögen seine Maschine nicht
mehr manuell fliegen zu können? Wir denken nicht!
Denn wenn es „spannend“ wird, beim Einflug in die Platzrunde oder
Feinnavigation in den Bergen, wird die Programmierung eines AP zu kompliziert.
Es gibt hier kein Schwarz oder Weiß, AP-Flieger oder nicht, denn der Pilot
legt fest, wann er ihn verwendet - hat diese zusätzliche Option. Bei Flügen
durch die Alpentäler ist präzise Handarbeit gefragt - in der Platzrunde, bei
Anflug und Landung sowieso.
In der E-Fliegerei sind AP schon seit Jahrzehnten im Einsatz. Für die
Verwendung sind keine Einweisungen oder Schulungen vorgeschrieben – aber wie
alles dort, muss der Einbau natürlich durch einen LTB erfolgen und ist
Bestandteil einer Nachprüfung.
EFIS
In seinen Ausführungen weist Jo Konrad auf den Umstand hin, einen AP zur
Kompensation einer liederlichen Ruderabstimmung herzunehmen. Kurzum, damit „die
Kiste“ geradeaus fliegt. Hier liegt aber doch nicht das Problem an der
Selbststeuerungsanlage, sondern daran, dass eine Maschine ungenügend geprüft
und eingeflogen an den Kunden übergeben wurde.
Auch ist im Rahmen der Jahrsnachprüfung ein Flugprotokoll zu erstellen,
worin Differenzen in der Ruderabstimmung auffallen müssten. Anscheinend wird
hier geschlampt und Dinge akzeptiert die so nicht sein sollten. Hier sollte man
in diesem Falle mal ansetzen, aber nicht dem AP die Schuld geben.
Ebenso beim Einbau eines Glascockpit (EFIS): Es ist jedem Halter heutzutage
möglich sich sein Instrumentenbrett so „aufzupimpen“ wie er es gerne möchte,
das auch im Selbsteinbau ohne Abnahme oder Prüfung. Einfach mal die „Brocken“
bestellt und so wie bei „Jugend forscht“ in den Flieger gezimmert – das ist möglich
und wird auch oft so gemacht.
Bei den Herstellern wird ein High-End UL kaum mehr ohne EFIS bestellt. Ob
das Teil dann auch richtig funktioniert und anzeigt, wird in unseren Augen häufig nur
rudimentär geprüft.
Dabei sind es genau diese sensiblen Werte die das EFIS liefert, an denen
sich der AP orietiert.
Ein falsch verbautes Fluglagemodul (ADHRS) führt zu dem
„Shit-In-Shit-Out“-Phänomen.
Wir konnten schon verbaute EFIS bestaunen, bei denen war das Heading 30° aus
der Richtungoder das Fluglagemodul unzureichend befestigt, hat bei G-Belastung
nachgegeben - die tatsächlichen Bewegungen der Maschine wurde unzureichend
dargestellt – und das bei einem Werkseinbau durch den Flugzeughersteller!
Kurzum: Ein EFIS muss richtig eingebaut und von einem der sich auskennt
geprüft sein.
Ist das EFIS richtig eingebaut, dann ist der Grundstein für den Einbau eines
AP gelegt.
AP-Servos
Zur Nutzung eines AP müssen Servos installiert werden.
Bei vielen modernen ULs sind die Aufnahmen bereits in die
Kohlefaserstruktur beim Bau einlaminiert worden. Ein AP-Servo ist fest mit dem
Rudergestänge verbaut und damit Bestandteil einer Steuerungsanlage.
Würde sich so ein Servo aufgrund fehlerhafter (Selbst)Installation
lösen und sich im schlimmsten Fall verklemmen, sind die Folgen nicht absehbar.
Auch die elektrische Absicherung sollte von jemand sachkundigen durchgeführt
werden, sind es die Servos die recht viel Stromaufnahme haben.
Für all das soll es bis jetzt noch keine
Lufttüchtigkeitsanforderungen und Regeln für den Einbau geben und die Verbände
müssten dafür erst umfangreiche Probeeinbauten und Tests machen, um die Installation
unter Beweis zu stellen - so die Kritik des Verbandschefs?
All das ist aber doch schon längst geschehen. Einer der
renommiertesten Hersteller für EFIS mit AP im Leichtflugzeugsegment ist
Dynon-Avionics. Hauptabnehmer waren bisher die Selbstbauer mit ihren
Experimentals.
Aber auch in LSAs wird bereits diese Avionik erfolgreich verbaut
und eingesetzt, wie hier der PS28 Sport-Cruiser.
Abgesehen davon, bauen die meisten UL-Hersteller nicht nur
für den restriktiven deutschen Markt, sondern verkaufen ihre Maschinen ins
Ausland; der Großteil der ULs wird sowieso im Ausland gefertigt.
Hier wird die Option „AP“ selbstverständlich für weniger
restriktive Länder angeboten und verbaut.
Das Rad muss nicht neu erfunden werden, denn die
Infrastruktur ist schon längst vorhanden.
Es liegt jetzt an den Verbänden gewisse Dinge von anderen
Ländern und auch der zertifizierten Fliegerei zu adaptieren. Aus nichts anderem ist die 3-Achs-UL-Fliegerei entstanden,
indem sich an dem was die großen Brüder machen, orientiert wurde.
Fakt ist aber, dass die Einbauten auch entsprechend
überprüft werden müssen. Bei den Flugzeug-Herstellern sollten die Verbände
ansetzen, diese prüfen und sich von der Qualität ihrer Installation überzeugen,
am Boden aber auch in der Luft.
Sicher werden auch die unterschiedlichsten Hersteller von
Avionik versuchen auf den „AP-Hype“ aufzuspringen und Systeme entwickeln, die
sich in der Praxis noch nicht unter Beweis stellen konnten. Die Ideenkiste ist
prall gefüllt und geht von EFIS auf Basis eines IPads, über mittels Kabelbinder
befestigten Fluglagemodule die rein über eine WiFi Verbindung ihre Signale
übertragen. Hier blauäugig die Feldtests am Kunden durchzuführen, wäre fatal,
insbesondere dann, wenn ein AP-Servo aufgeschaltet ist.
Den Verbänden wird eine
große Aufgabe zu Teil, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Steht das System einmal und ist fest eingebaut, ist das
Ganze eigentlich ein Selbstläufer, der wie alle sensiblen Teile des Fliegers im
Rahmen der Jahresnachprüfung kontrolliert werden kann.
Ob dazu speziell geschultes Personal oder gar ein LTB
erforderlich ist, ist die Frage.
Ausbildungsrichtlinien
Mit diesem Thema werden bei uns offene
Türen eingerannt.
Neue Dinge muss jeder Mensch erlernen, beigebracht bekommen,
das war schon immer so.
Davon auszugehen, dass ein Pilot oder einweisender
Fluglehrer/Musterbetreuer schon wissen wird was er lernen oder vermitteln muss,
ist in unseren Augen etwas zu kurz gegriffen.
Das fängt schon bei der Umschulung auf ein High-End Gerät an
– die Bandbreite dessen was einer beherrscht oder auch nicht, ist im UL-Bereich
deutlich zu spüren.
Noch Heute ist für den Umstieg von z.B. einer C42 auf eine
CTSW kein Einweisung zwingend vorgeschrieben. Wie kurzsichtig muss man sein,
hier nicht den Handlungsbedarf zu erkennen?
Bei dem Thema Autopilot sind die Verbände auf einmal
wachgerüttelt und sehen sich gezwungen neue Ausbildungsrichtlinien zu
erstellen. Wo ein AP jederzeit durch ein „Disconnect-Button“ ausgeschaltet
werden kann, kann der Pilot im Selbstversuch in seinem High-End Flitzer nicht
mal eben Rechts ran fahren. In unseren Augen sollte der Pilot erstmal verpflichtet
werden den vernünftigen Umgang mit seinem Flieger zu erlernen, bevor sich
Flugschulen und Verbände vor Anfragen nach einer Autopiloten-Schulung nicht
mehr retten können.
Banal gesagt: nicht das Pferd von hinten aufzäumen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage nach der
erforderlichen Ausbildung.
Wie weit will man die bestehende Ausbildung „aufblasen“, um
am Ende sicher zu sein, dass der frisch gebackene Lizenzinhaber auch das
theoretische Rüstzeug für ein High-End UL oder EFIS oder AP hat? Wir sind der
Meinung, die UL-Fliegerei soll trotz des technischen Fortschritts noch immer so
einfach gehalten werden, dass auch weniger ambitionierte Piloten hier ihren
Spaß finden.
Ganz abgesehen davon sagte Jo Konrad „zusätzliche Bürokratie
und Regularien scheuen die ULer wie der Teufel das Weihwasser“. Er mag damit
Recht haben. Aber eigentlich sind es doch genau diejenigen, die keinen Vorteil durch
eine Neuerung erlangen oder die, die sich sehr wohl in dieser Grauzone fühlen
und ihren Flug unter dem Radar gestört sehen.
Jemand aber, der durch eine Zusatzschulung die Möglichkeit
einer Auflastung oder die Verwendung eines AP bekommt, wird sich dem nicht
verschließen und keine Kosten und Mühen scheuen.
Das Schlagwort um das es sich handelt ist „Einweisung“.
Eine Frage die zu klären wäre, ob diese Einweisung zwingend
im Umfeld von Flugschulen aufzugehen hat. Nicht immer ist jede Flugschule der
richtige Ansprechpartner, wenn es um Dinge wie schnelle Reise-ULs oder eben
auch fortschrittliche Avionik geht. Das Hauptaugenmerk, und da sind wir uns
einig, liegt bei einer Flugschule in der Grundausbildung - Platzrunden & Co
stehen hier im Vordergrund.
Sich eingehend mit der Umfangreichen Technik eines EFIS
auseinanderzusetzen, das Handbuch eines EFIS oder AP bis ins letzte Detail zu
studieren und sich auch selbst mit dieser Technik zu üben, am besten auf
Strecke im Reiseflug, dafür bleibt im täglichen Geschäft nur wenig Platz.
Sehr oft sind Flugschulen zu beobachten, die ihren
Flugzeugpark rein mit C42ern bestückt haben, damit weder auf EFIS noch komplexe
UL ausbilden können. Die hektisch angeschaffte Super-Orchidee wird aus dem
C42-Fluglehrer nicht über Nacht einen qualifizierten Einweiser im High-End
Bereich machen.
Die richtige Einweisung wird ein EFIS-Aspirant wohl eher bei
jemanden erlangen, der den Umfang der Technik auch selbst nutzt und häufig bei
seinen Flügen einsetzt hat.
Sinn und Zweck eines
Autopiloten
Wir hatten es schon am Anfang erwähnt. Fliegen soll Spaß
machen. Was Spaß macht, das definiert wohl jeder Pilot selbst. Der eine wird es
mögen, mit seinem im Freien sitzenden rudimentären Fluggerät im Platzbereich auf
Sicherheitsmindesthöhe aufzuhalten, der andere will mit seiner Reisemaschine
effektiv und schnell ans Ziel kommen.
Bei einem sind wir uns sicher: ein AP entlastet bei
Flugphasen, die sich rein auf das Halten von Höhe und Kurs konzentrieren. Wie
oft müssen wir bei unseren Streckenflugeinweisungen beobachten, dass beides ins
Hintertreffen gerät, wenn der Pilot durch andere Aufgaben abgelenkt ist.
In E-Maschinen sind noch Heute recht einfache AP zu finden,
die nur zwei banale Aufgaben erfüllen konnten – 1. Höhe halten und/oder 2.
Flächen grade (Wing Levler). Erst mit zunehmenden Fortschritt wurde den beiden
AP-Servos mehr Aufgaben zu Teil, wie z.B. den Kurs eines Navis abzufliegen.
Später kam es dann aber auch zu komplexen EFIS à la Garmin
& Co .. für die nun eine Unterschiedsschulung vorgeschrieben wird – der Betrieb
des AP ist hier natürlich inklusive.
Fazit: Für einen einfachen AP ohne EFIS braucht der
E-Flieger keine Ausbildung oder Einweisung. Komplexere AP-Systeme hängen
unweigerlich an einem EFIS, für das eine Schulung zwingend erforderlich ist. In
unseren Augen der richtige Ansatz.
Im UL/Experimental-Bereich hatten schon die alten EFIS die
Möglichkeit den Flieger mittels AP auf einen Kurs, einen Track oder das
GPS(NAV) aufzuschalten, selbstverständlich auch die Höhe zu halten. Diese
Aufgaben waren recht überschaubar und einfach, nur durften diese in Deutschland
in ULs weder eingebaut oder genutzt werden.
Die Verwendung der heutigen AP im UL-Bereich geht aber noch
um einige Schritte weiter und steht denen eines Garmin G1000 oder gar
Linienmaschinen in nichts mehr nach.
Einer der Basis-Modis beim Einschalten könnte dieser mit der
Bezeichnung „Level“ sein und hält grundsätzlich die Tragflächen grade und die
Höhe bei.
Diesen Modus erreicht der Pilot durch Drücken des großes
gleichnamigen Buttons und Hilft z.B. bei unbeabsichtigten Einflug in Wolken.
Das führt zumindest erstmal nicht zum Kontrollverlust.
Ein weiterer „Emergency-Button“ ist der mit der Bezeichnung
180°, um die Maschine auf Gegenkurs raus aus den Wolken zu steuern.
Auch für weniger ambitionierte Piloten und EFIS-Querulanten eine
hilfreiche Alternative die lebensrettend sein kann.
Die Möglichkeiten der modernen EFIS und AP sind kaum mehr so
einfach zu erfassen.
Wie hier bekommt der Pilot mittels zweier Panel eine
Vielzahl mehr an Möglichkeiten geboten seinen AP zu programmieren. Er kann z.B.
mit einem Steuerkurs (HDG) einen vorgewählten Kurs anschneiden (Intercept) oder
auch mit einer vorgegebenen Steigrate (VS) oder Fluggeschwindigkeit (IAS) auf
eine gewählte Höhe (ALT) zu steigen. Auch die Wahl der richtigen NAV-Quelle
(Source – SRC) ist entscheidend.
Als Resultat wird sich die Maschine am Ende im
Reiseflugmodus befinden, fliegt einen stabilen lateralen Kurs (GPS, HDG oder
TRK) nach unter Beibehaltung der Flughöhe (ALT).
Bei jeder Eingabe muss der Pilot im „Flight Mode Annunciator“,
also dem Statusfenster, prüfen, ob das was er gewählt hat auch angezeigt wird.
Insbesondere ist es wichtig den Status des AP zu sehen, ob dieser auch
aufgeschaltet ist (hier durch zwei grüne Pfeile für den lateralen wie auch
vertikalen Modus).
Bei einem komplexen AP-System gibt es eine Vielzahl von
Modis auf die der Pilot zugreifen kann.
Analog zum Klavierspielen muss er die richtigen Tasten treffen
um zum besten Resultat zu kommen.
Reversion Modes
Ist ein Höhenwechsel angedacht, gilt es zu erst die Höhe
einzudrehen auf die der Flieger sinken will. Anschließend wird die Sinkrate
(Vertical Speed - VS) selektiert, mit der gesunken werden soll. Natürlich muss
der Pilot wissen, welche Sinkrate für dieses Manöver adäquat ist. Sind es
200ft/min oder 500, 1000 oder 1500? Der AP wird genau den Wert versuchen zu
fliegen, den der Pilot vorgibt.
Steig-/Sinkrate und Fluggeschwindigkeit hängen unmittelbar
voneinander ab.
Bislang hat die automatische Flugsteuerung noch keinen
Zugriff auf den Gashebel, wird also im Sinkflug nicht die Power zurücknehmen
und auch nicht nachschieben, wenn die Maschine steigt.
Es liegt an dem Piloten diesen Vorgang aktiv anzustoßen und
zu beaufsichtigen!
Sicherlich gibt es auch bei Systemen den „Basis-Mode“ der
beim Verstellen der Höhe automatisch eine vordefinierte Rate einnimmt ..
dennoch sollte der Pilot wissen was der Flieger macht.
Irgendwo hat jedes System auch seine Grenzen. Diese Grenzen
sollte der Pilot verinnerlicht haben und wissen zu was seine Maschine in der
Lage ist.
Wird all das vernachlässigt, kommt es darauf an, wie gut das
System bei der Installation abgesetzt wurde und auch, wie gut ein Pilot seinen
AP kennt.
Was macht dieser, wenn eine zu hohe Steigrate (VS)
vorgewählt wird und die IAS immer weiter in den Keller fällt?
Ein gleich ausschauendes EFIS in der selben Maschine sind
noch längst keine Garantie für ein gleiches Systemverhalten.
Wie im Beispiel oben wird eine zu hohe Steigrate von
1400ft/min vorgewählt. Die Geschwindigkeit droht unter die Stall-Speed zu
sinken – der Strömungsabriss droht!
Wurde in dem System eine Minimalgeschwindigkeit hinterlegt,
wird sich das System nach Erreichen dieser IAS bemerkbar machen und bei Erreichen
der Mindestfahrt abschalten um die Kontrolle dem Piloten zurückzugeben. Ist
diese Programmierung aber bei der Installation vergessen worden, wird der AP
die Steigrate beibehalten bis die Maschine abkippt, denn woher soll er wissen
wie langsam diese fliegen darf.
Hat das EFIS allerdings einen Anstellwinkelmess-Sensor
verbaut (AngleOfAttack –AoA), richtet sich dieser s.g. „Reversion-Mode“ nach diesem
Sensor. Der AoA gibt unabhängig von Gewicht, Klappenstellung und Schräglage
immer eine zuverlässige Anzeige der Strömungsverhältnisse.
In dem Beispiel oben hält der AP die Maschine exakt an der
Grenze zum Strömungsabriss, reduziert automatisch die Sinkrate um die Fahrt bzw.
den Anstellwinkel im grünen Bereich zu halten. Ebenso wird er sich nicht
abschalten sondern behält in diesem Grenzflugzustand die Kontrolle – das sollte
der Pilot wissen!
Anders geschehen bei diesem Unfall:
Der Flug bei schlechtem Wetter endete für die beiden Piloten
eines VirusSW an dem Fallschirm der Rettung.
Was war geschehen: Anhand der Aufzeichnungen des EFIS konnte
der Fall insoweit rekonstruiert werden, dass der Pilot im Geradeausflug nicht
in der Lage war die Höhe konstant zu halten. Nach ca. 20 Minuten Flugzeit wurde
aber ein nahezu konstanter Steigflug mit 700ft/min eingeleitet, offensichtlich
unter Nutzung des AP. Auch wurde hier in Wolken und eben solchen IMC eingeflogen.
In 10.000ft Höhe ist das Unerwartete eingetreten: Die Fahrt ging in Folge der
zu hoch gewählten Steigrate in den Keller. Der AP quittierte mit Aufleuchten
der „Airspeed Low“-Warnung seinen Dienst und übergab die Kontrolle zurück an
den Piloten. Dieser war nicht in der Lage die Maschine zu „recovern“, sprich
aus dem Grenzflugzustand heraus zu manövrieren. In Folge dessen kippte der
2-Sitzer in einen Spiralsturz ab, der Pilot wusste nicht mehr wo oben und unten
ist, sah nur den rapiden Abwärtstrend des Höhenmessers und zog am Steuer. Bei
ca 10g brachen die Tragflächen. In letzter Sekunde konnte das Rettungssystem
aktiviert werden und beide Piloten landeten unbeschadet am Fuß der Karawanken.
Beide Piloten hatten weder eine Einweisung auf den Flieger noch auf das EFIS!
Vorfälle wie dieser sind eher eine Seltenheit, dennoch
zeichnet sich der Trend in abgeschwächter Form ab. Aussagen, „Was macht er denn
jetzt schon wieder“, sind von ungeschulten Piloten häufig bei der Verwendung
eines AP zu hören.
Wie der AoA-Anzeige funktioniert, wird eindrucksvoll in diesem Video demonstriert.
Dynon Avionics bietet Piloten Onlineschulungen in Form von
Trainingsvideos an, um das System besser zu verstehen.
Nur eine richtige Einweisung, Lesen des Handbuchs und Umgang
mit der Technik geben dem Piloten auch die Sicherheit die er im Flug benötigt.
Mal „eben so“ einzusteigen und nach dem Prinzip „Trail & Error“ loszulegen,
sollte in allen Bereichen der Fliegerei tabu sein.
Beim Fliegen ist wenig Raum für Fehler!
AP als Ersatz für ein
nicht vorhandenes IFR-Rating?
Jo Konrad gab kritisch zu bedenken, dass der AP von Piloten
als Ersatz für ein IFR-Rating verwendet wird und Piloten damit den Flug in IMC
ebnet. Diese Bedenken sind durchaus ernst zu nehmen, nur sind diese bereits bei
Verwendung von EFIS, GPS & Co gegeben.
Der grundsätzliche Nutzen eines EFIS mit seinem künstlichen
Horizont (Primary Flight Display – PFD) ist das Fliegen nach Instrumenten in
IMC. Früher stand dem Pilot nur ein Uhrenladen mit einem einfachen Horizont zur
Verfügung – danach zu Fliegen war ein Handwerk, was der Pilot in mehreren
Stunden Ausbildung erlernen musste, das leuchtete jedem Aviator sofort ein.
Heute haben selbst einfache EFIS oder auch
Navigationsprogramme auf IPads die Möglichkeit sich auf einem großen 10-Zoll
Bildschirm ein komplettes synthetisches Abbild der Außenwelt darzustellen.
Der leichtfertige Pilot mag verleitet sein, bereits hiermit
den Flug in Wolken zu probieren, getreu nach dem Motto: „ohne Netz und
doppeltem Boden“.
Sollte bereits bei einem EFIS der Ansatz verfolgt werden,
den Piloten zu bervormunden und auch die Verwendung solcher Tools zu verbieten?
Oder sollte der Ansatz besser der sein, dass die Piloten in Dingen Ausbildung
besser sensibilisiert werden und lernen wie sie solche Avionik richtig
einsetzen?
Wir denken eher letztere Option, durch Ausbildung und
Aufklärung Verständnis zu fördern, um so mündige Piloten zu trainieren - und
auch genau das ist aus den Zeilen des Verbands-Vorsitzenden zu entnehmen.
Seit geraumer Zeit bieten wir bereits EFIS-Schulungen im
UL-Bereich an:
Wie sollte nun das Thema Ausbildung am besten angepackt
werden?
Sollen es genau diejenigen Flugschulbetreiber sein, die
schon in der Vergangenheit nicht unbedingt dadurch hervorstechen konnten,
Piloten erfolgreich den Umstieg auf HighEnd ULs zu vermitteln?
Sollen es alt gediente Fluglehrer sein, die sich seit ihrer
Zeit auf einem Trike nie wieder richtig in ein Thema reingearbeitet haben?
Sollten es die Flugschulen sein, die Ihren Flugbetrieb rein auf C42&Co
aufbauen um den Piloten fliegerisch anspruchslos zu halten?
Wir denken nicht!
Der Verband müsste einen Anforderungskatalog erstellen,
diesen mit qualifizierten Leuten auch außerhalb der UL-Szene abgleichen.
Flugschulen und Fluglehrer kommen nicht umhin hier auch mal wieder selbst die
Schulbank zu drücken, Flugstunden auf EFIS-Fliegern zu nehmen, bevor sie dieses
Wissen anderen Piloten vermitteln können. Durch einfaches Handauflegen wird
auch einem noch so vertrauenswürdig erscheinenden Ausbildungsleiter/Flugschul-Chef nicht das
neue Handwerkszeug zu teil – so gerne eine Flugschule auch ihr Portfolio um den
Punkt „Autopilot“ ergänzen würde.
Oder sollte lieber der Ansatz verfolgt werden, wie in der
zertifizierten Fliegerei das Thema Autopilot und EFIS über eine Einweisung
erfolgen zu lassen? Vielleicht ist es auch sinnvoll diese nicht zwingend an
eine Flugschule zu koppeln? Das ganze durch Leute, die sich das nötige Know-How
entweder in anderen Bereichen der Fliegerei schon angeeignet haben, oder dadurch
hervorstechen sich mit der Technik ausgiebig beschäftigt zu haben?
Fliegen lassen oder
Fliegen programmieren?
Bei einem sind wir uns einig: Fliegen mit einem Autopiloten
ist nicht gleichzusetzen, sich von diesem auch fliegen zu lassen. Autonomes
Fliegen erleben wir beispielsweise bei Drohnen, die mit einem Knopfdruck
automatisch ein Ziel anfliegen oder wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren. Das
Fliegen mit einem AP ist aber grundsätzlich etwas anderes. Der Pilot
programmiert jeden einzelnen Schritt den der Flieger tun soll und lenkt diesen
mittels Knöpfe und Drehreglern in die gewünschte Richtung.
In der UL-Fliegerei wird sich die Nutzung des AP auf das
Steigen/Sinken und Einhalten einer Flughöhe oder das Halten eines Kurses,
Tracks oder Route des Navis beschränken.
In professionellen Bereichen der Fliegerei werden AP auch
auf Anflüge aufgeschaltet.
Dazu sind auch die AP für die UL-Fliegerei und Experimentals
in der Lage – die Programmierung gestaltet sich hier allerdings etwas
komplexer.
In allen Fällen ist essentiell wichtig die Stausanzeige des
AP zu beachten, um zu sehen was programmiert ist und was genau die Automatik
beabsichtigt zu tun.
Sehr schön ist der Umfang der Statusanzeige an dem Beispiel
eines ILS-Anfluges zu sehen:
Im HDG-Mode um auf den Landekurs(LOC) eines ILS zu gehen.
Die Höhe von 2500ft wird gehalten. Das Aufschalten auf Gleitpfad (GS) wurde vom
Piloten noch nicht aktiviert.
Der LOC wird „gecaptured“, der AP folgt nun lateral den
Signalen des Landekurssenders.
Jetzt wurde der „Intercept“ des Gleitpfads (GS) aktiviert.
LOC und GS „captured“, es wird automatisch auf dem
Leitstrahl des ILS gefolgt.
Schaltet der Pilot den AP nicht ab, würde die Maschine an
der Schwelle „einschlagen“.
Minimum Nutzungshöhen
– den AP richtig einsetzen
Wie zuvor erwähnt, haben Linienmaschinen die Möglichkeit
automatisch zu landen. Hierfür ist noch mal ein ganz andere Avionik wie u.a.
Radarhöhenmesser notwendig, von der Zusatzausrüstung des Flugplatzes ganz zu
schweigen. Sind die Möglichkeiten Flugzeugseitig wie Flugplatzseitig nicht
gegeben, kommt eine Minimum Nutzungshöhe zu tragen, auch „Minimum Use Height“
genannt.
Für jeden AP, ob in einer großen Maschine oder auch einem
UL, sollte eine Höhe definiert werden ab, bzw. bis zu der er benutzt werden
soll.
Ein ILS Anflug und auch automatische Landungen sprengen
eindeutig das Einsatzspektrum eines ULs. Dies sind Instrumentenanflüge für
schlechte Sicht. Zu gerne sind im Internet Videos zu sehen, wo Piloten ihr UL
mittels Autopilot landen lassen und das dann stolz als „Autoland“ bezeichnen.
Tatsächlich ist so etwas nur leichtfertige Spielerei. Hier ist eindeutig die
Schmerzgrenze des Nutzens überschritten, und die Minimum Use Height
unterschritten und reiht sich ähnlich wie der Einflug in IMC in die „NoGos“ im
Umgang mit einem AP ein.
Eine weitere Lehrmeinung die uns nur zum Schmunzeln gebracht
hatte, war der Ansatz den AP bei einem Motorausfall im Reiseflug zu nutzen.
Fällt der Motor aus, hat der Pilot sicherlich 1.000 andere Dinge zu tun, als
den AP auf die neuen Gegebenheiten zu programmieren. Sprich auf HDG zu drücken
um den NAV-Mode zu verlassen, den Steuerkurs Richtung Landefeld anzupassen, die
Höhe runterdrehen und die richtige Sinkrate vorzuwählen um die beste
Gleitgeschwindigkeit einzunehmen. Wertvolle Sekunden verschwendet am Panel, die
vielleicht verloren gehen Draußen nach dem Rechten oder Drinnen nach der
Ursache des Motorausfalls zu suchen.
Hier ist eindeutig feinmotorischer Handbetrieb angesagt und
den gelernten Drill abzurufen!
Dennoch handelt es sich hierbei wohl eher um Einzelfälle als
die Regel.
An diesen Beispielen ist das andere Extrem zu erkennen, den
AP aufgrund zuviel Systemvertrauen falsch einzusetzen. Die gesunde Mischung
führt hier zum Erfolg.
Es ist die Aufgabe der Verbände das Schulungspersonal
richtig zu instruieren und den Rahmen der Nutzung festzulegen.
Auch in Maschinen von Cessna, Piper & Co werden
Autopiloten regelmäßig genutzt. Schulmaschinen haben seltenst einen AP verbaut,
soll der Pilot sowieso erstmal selbst das manuelle steuern der Maschine
erlernen.
Hat er die Ausbildung abgeschlossen, benötigt er zum Betrieb
eines AP keinerlei zusätzliche Qualifikation.
Wieso wird einem E-Piloten dieses nötige Maß an
Verantwortungsbewusstsein zugetraut, aber dem gemeinen ULer aberkannt? Auch ein
E-Pilot könnte den AP als Ersatz für eine nicht vorhandene IFR-Ausbildung
hernehmen.
Und genau in dieser überregulierten Sparte der Fliegerei findet
etwas nicht statt was den ULer aufgebürdet werden soll.
Vielleicht sollte ganz woanders angesetzt werden und bereits
bei komplexen Geräten mit Einziehfahrwerk, Verstellprop und EFIS die Schulung
ansetzen.
Fazit
Der Trend in der UL-Fliegerei geht eindeutig zum modernen
Fliegen und lässt sich kaum mehr aufhalten – wozu auch.
Nicht ohne Grund konnte im UL-Segment ein großes Wachstum
verzeichnet werden, von dem nicht nur Flugzeughersteller profitieren, sondern
wir alle... und auch die Gartenstuhl-Flieger.
Verschließen sich die Verbände allerdings diesem
Fortschritt, tritt genau dieser gefürchtete Wildwuchs ein und jeder kocht sein
eigenes Süppchen mit unabsehbaren Folgen.
Die Verbände sind auf dem richtigen Weg, das beweisen die
Initiativen zur Auflastung auf 600kg und auch der Zustimmung dem Autopiloten
den Weg zu ebnen.
Wir alle sollten diese in ihrem Handeln unterstützen!